KFZ Kennzeichen Ratgeber

Saisonkennzeichen am Motorrad

Für viele Motorradfahrer gilt: So richtig Spaß macht das Biken nur im Sommer. Oftmals werden Motorräder über die Wintermonate nicht benutzt und stehen in der Garage. Wenn das auch auf Sie zutrifft, so könnte sich ein Saisonkennzeichen am Motorrad lohnen.

Motorradfahren im Winter oft problematisch

Motorräder und winterliche Straßenverhältnisse sind eine schlechte Kombination. Im Vergleich zum Auto rutscht das Zweirad in den Kurven bei Eis und Schnee schneller zur Seite. Auch das Verletzungsrisiko ist ungleich höher. Nicht für jedes Modell stehen Winterreifen zur Verfügung und oft lohnt sich die Umrüstung für die wenigen im Winter gefahrenen Kilometer auch gar nicht. Vielen Motorradfahrern ist es im Winter auf dem Zweirad auch schlicht und ergreifend zu kalt.

Kosten sparen bei Steuer und Versicherung

Wenn Sie ein Motorrad besitzen, das Sie lediglich in den Sommermonaten bewegen, so kann Ihnen die Anmeldung auf Saisonkennzeichen Ersparnisse in puncto Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung bescheren. Die Zulassung des Motorrades gilt in diesem Fall lediglich für die Motorradsaison. Den Zeitraum können Sie frei zwischen zwei und elf Monaten wählen. Beispielsweise von Anfang Mai bis Ende September. Der Zulassungszeitraum wird in den Fahrzeugpapieren und auf dem Kennzeichen vermerkt. War Ihr Motorrad bisher ohne Saisonkennzeichen zugelassen, so müssen Sie ein neues Kennzeichen prägen lassen. Dieses wird von der Zulassungsstelle abgestempelt und das alte zugleich entstempelt.

Die Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Motorrad fällt bei der Anmeldung auf Saisonkennzeichen lediglich für die Monate an, in denen Sie das Krad auf der Straße bewegen dürfen. Auch die Versicherungsprämie fällt nur für den Saisonzeitraum an. Außerhalb des Zulassungszeitraums besteht in der Regel ein sogenannter Basisschutz. Dieser deckt beispielsweise die Leistungen einer abgeschlossenen Teilkaskoversicherung ab. Im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen Sie das Motorrad außerhalb des Zulassungszeitraums, also im Winter, jedoch nicht.

Ausgestaltung der Saisonkennzeichen für Motorräder

Bei Motorradkennzeichen in normal großer Schrift wird der Saisonzeitraum in der oberen Reihe ganz rechts angegeben. Seit einigen Jahren stehen für Motorräder auch kleinere Kennzeichenformate mit einer Höhe von 200 Millimetern und einer Breite von mindestens 180 Millimetern zur Verfügung. Bei diesen speziellen Kraftradkennzeichen, die in der gegenüber Standardkennzeichen etwas kleineren Mittelschrift geprägt werden, hat der Gesetzgeber die Prägung des Saisonzeitraums in der Mitte am rechten Kennzeichenrand vorgesehen. So verbleibt je nach Kennzeichengröße ein Platz für bis zu drei Buchstaben des Unterscheidungszeichens, also des Kürzels des Zulassungsbezirks, in der oberen Reihe. In der unteren Reihe stehen selbst beim kleinsten Kennzeichenformat noch vier Stellen für die Erkennungsnummer, bestehend aus Buchstaben und Ziffern, zur Verfügung.

Saisonkennzeichen auch am Leichtkraftrad möglich

Leichtkrafträder, also Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 aber höchstens 125 Kubikzentimetern, können ebenfalls auf Saisonkennzeichen zugelassen werden. Für Leichtkrafträder werden von den Zulassungsstellen Kennzeichen im Format 240 x 130 Millimeter oder 255 x 130 Millimeter zugeteilt. Bei diesen sogenannten „verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen“, die ebenfalls in der etwas kleineren Mittelschrift geprägt werden, findet der Saisonzeitraum in der unteren Reihe rechts neben den Ziffern Platz. Dieses Kennzeichenformat findet zudem häufig an Oldtimermotorrädern Verwendung. Lediglich Mofakennzeichen können nicht als Saisonkennzeichen ausgegeben werden und gelten immer für das ganze Jahr.

Auto für den Winter auf Saisonkennzeichen anmelden

Falls Sie im Sommer täglich mit dem Motorrad zur Arbeit fahren und einen zusätzlichen Erst- oder Zweitwagen nur für die Wintermonate benötigen, so können Sie auch diesen auf Saisonkennzeichen zulassen. Also beispielweise das Motorrad von Anfang Mai bis Ende September eines jeden Jahres und das Auto von Anfang Oktober bis Ende April. So verfügen Sie stets über ein angemeldetes Fahrzeug für den Weg zur Arbeit. Sie ersparen sich aber Aufwand und Gebühren für die An- und Abmeldung der jeweiligen Fahrzeuge. Das jeweils ungenutzte Fahrzeug kann den Sommer oder Winter in der Garage überdauern und verfügt über den Basisschutz der Versicherung.

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