Inhaltsverzeichnis
Ältere Fahrzeuge können Sie mit einem sogenannten H-Kennzeichen ausstatten. Dieses ist auch als historisches Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder H-Nummer bekannt.
Das Nummernschild trägt am Ende der Ziffernkombination ein „H“ und bietet Vorteile, beispielsweise bei der Besteuerung.
Dafür muss Ihr Fahrzeug jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
Vorteile von H-Kennzeichen
Das historische Autokennzeichen wurde vor allem eingeführt, um die Erhaltung von Oldtimern als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Um Sie als Besitzer alter und erhaltenswerter Fahrzeuge finanziell zu entlasten, ist für Fahrzeuge mit H-Nummer beispielsweise ein einheitlicher Steuersatz pro Fahrzeug festgelegt.
In vielen Fällen würden für Oldtimer durch ihr schlechtes Abgasverhalten hohe Steuern anfallen.
Zudem dürfen Sie mit Oldtimer-Fahrzeugen in die Umweltzonen der Städte einzufahren, auch wenn keine entsprechende Feinstaubplakette vorhanden ist.
Bei Youngtimern, die bereits über einen Katalysator verfügen, lohnt sich die Anmeldung mit historischen Kennzeichen in finanzieller Hinsicht mitunter nicht.
1. Ab einem Fahrzeugalter von 30 Jahren
Um den Nutzerkreis des historischen Kennzeichens einzuschränken und die mit der H-Nummer verbundenen Vorteile nicht für jede „alte Karre“ einzuräumen, hat der Gesetzgeber bestimmte Hürden zur Erlangung des Kennzeichens geschaffen.
So muss das entsprechende Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein, beziehungsweise vor mindestens 30 Jahren in Verkehr gekommen sein.
Das Fahrzeug muss sich zudem in einem guten und erhaltenswerten Zustand befinden.
Wenn Sie ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen zulassen möchten, muss es zuvor bei einer Prüfstelle, wie Dekra oder TÜV, vorgeführt werden.
Hier wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug den Kriterien für die Zulassung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut entspricht.
Der Prüfer überprüft das Fahrzeugalter und den Zustand. Außerdem muss sich das Fahrzeug weitestgehend im Originalzustand befinden oder sich nachweislich bereits vor 30 Jahren im derzeitigen Zustand befunden haben.
Umbauten, die Ihr Fahrzeug sicherer oder umweltfreundlicher machen, werden in der Regel geduldet. Dabei kann es sich um einen nachgerüsteten Katalysator handeln, bessere Bremsen oder nachträglich eingebaute Sicherheitsgurte.
Wurde jedoch nachträglich ein stärkerer Motor eingebaut, kann dies zum Problem werden.
Moderne Komponenten, wie beispielsweise Zusatzscheinwerfer mit LEDs, sind ein No-Go.
2. Guter Pflege- und Erhaltungszustand
Wollen Sie ein älteres Fahrzeug mit historischen Kennzeichen ausstatten, so sollten Sie nicht nur das Mindestalter von 30 Jahren beachten, sondern auch, dass sich das Fahrzeug in hervorragendem Zustand befindet.
Kleinere Gebrauchsspuren, wie sie bei üblicher und jahrelanger Nutzung entstehen, stellen in der Regel kein Problem dar.
Unfallschäden, nicht fachgerecht durchgeführte Instandsetzungen oder gar Durchrostungen im Blech, werden jedoch keinesfalls von den Prüfern akzeptiert.
Die Fahrzeugabnahme zur Erlangung des Oldtimerkennzeichens ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Wichtig ist, dass ein guter Pflege- und Erhaltungszustand erkennbar ist, da eine Abgrenzung von erhaltenswerten Fahrzeugen mit Oldtimerkennzeichen zum einfachen „alten Auto“ gewünscht ist.
Keine Einschränkung bezüglich der Nutzung
Im Gegensatz zum roten Sammlerkennzeichen, der sogenannten 07er-Nummer, bestehen beim H-Kennzeichen keinerlei Einschränkungen bezüglich der Nutzung des Fahrzeugs.
Sie dürfen ein Fahrzeug, das mit einem historischen Kennzeichen ausgestattet ist, also auch im Alltag bewegen, beispielsweise für die Fahrt zum Einkaufen.
Viele Versicherer bieten einen speziellen Oldtimertarif für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen an, auch hier besteht in der Regel keine Einschränkung bezüglich der Nutzung.
Oft wird jedoch verlangt, dass ein weiteres Fahrzeug zur Nutzung im Alltag vorhanden ist, zudem ist häufig die jährliche Fahrleistung auf eine bestimmte Anzahl von Kilometern eingeschränkt.