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Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Auto zum Schrottplatz fahren oder an einen Händler verkaufen – in beiden Fällen müssen Sie das Auto abmelden.
Hier darf in keinem Fall fahrlässig gehandelt werden, denn ansonsten drohen Probleme. Daher zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Fahrzeug richtig abmelden und ihr KFZ Kennzeichen trotzdem behalten können.
Das Auto abmelden – was dabei beachtet werden muss
Am sichersten ist es, sein Auto selbst abzumelden. Wann man dies durchführen möchte, hängt in erster Linie davon ab, ob man das Fahrzeug noch selbst nutzen möchte, bis man es verkauft oder nicht.
Zu beachten ist hier in jedem Fall, dass man ein Auto, das abgemeldet worden ist, nicht mehr auf öffentlichen Straßen nutzen und auch nicht dort parken darf.
Das Abstellen auf dem eigenen Hof ist natürlich problemlos möglich. Trotzdem ist es aus diesem Grund nicht zu empfehlen, ein Auto schon vor dem Verkauf abzumelden.
Um sein Auto abzumelden, begibt man sich zunächst zur Zulassungsstelle und bringt sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II mit.
Soll das Auto verschrottet werden, muss ebenfalls ein Verwertungsnachweis mitgeführt werden.
Wenn die Unterlagen nicht vollständig sind, kann das Auto in der Regel nicht abgemeldet werden.
Eine Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde bedeutet auch, dass das Auto sowohl bei der Versicherung als auch beim Finanzamt abgemeldet wird.
Zur Sicherheit sollte dennoch die Versicherung über die Abmeldung separat informiert werden, da dann meist eine schnellere Abrechnung erfolgt.
Das Kennzeichen mitnehmen: So machen Sie es richtig
Durch die Mitnahme des KFZ-Kennzeichens kann sowohl Geld als auch Zeit gespart werden.
Der Fahrzeughalter muss kein neues Kennzeichen ausstellen lassen und profitiert außerdem von niedrigeren Gebühren.
Auch läuft der Termin bei der Zulassungsstelle meist schneller ab, was ebenfalls praktisch ist.
Zwar ist es unumgänglich, die Zulassungsstelle aufzusuchen, allerdings müssen dann nur noch die Papiere geändert werden.
Wichtig ist, die Unterlagen vollständig bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Dazu zählt
Auto abmelden und Kennzeichen behalten
Gesamtzeit: 1 Tag
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Personalausweis oder Reisepass
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Führerschein
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Kennzeichen
Dazu zählen alle gesiegelten Kennzeichen, die zum Fahrzeug gehören.
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Aktuelle Meldebescheinigung
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Zulassungsbescheinigung Teil I
Auch “Fahrzeugschein” genannt.
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Zulassungsbescheinigung Teil II
Auch “Fahrzeugbrief” genannt.
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Verwertungsnachweis bei Verschrottung
Wenn Ihr Fahrzeug verschrottet wurde, erhalten Sie auch einen Verwertungsnachweis. Diesen müssen Sie entsprechend vorlegen.
Damit nichts fehlt, ist es zu empfehlen, sich vorher telefonisch bei der Zulassungsstelle danach zu erkundigen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Oft ist es sogar möglich, online einen Termin zu vereinbaren, wodurch man sich unnötige Wartezeiten vor Ort spart.
Meldet man sein altes Fahrzeug ab, sollte direkt angegeben werden, dass man sein bisheriges Kennzeichen noch weiter nutzen möchte.
Die Gebühren für die Mitnahme zu einem neuen Auto hängen von der jeweiligen Zulassungsstelle ab, sind jedoch nicht sehr hoch.
Eine Mitnahme des KFZ-Kennzeichens ist auch dann möglich, wenn man das neue Fahrzeug noch nicht erworben hat.
Eine Reservierung ist allerdings oft nur zeitlich begrenzt möglich – auch hier ist es ratsam, zunächst bei der Behörde nachzufragen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt Fälle, in denen eine Mitnahme des Kfz-Kennzeichens nicht möglich ist.
Wenn beispielsweise das Auto verkauft wird und dadurch einen neuen Fahrzeughalter erhält, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen ausstellen lassen.
Das alte Kennzeichen kann nur vom vormaligen Halter weiter genutzt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto noch weiter im selben Bezirk angemeldet sein wird.
Wenn man als Fahrzeughalter die Mitnahme des Kennzeichens schon im Vorfeld bei einem Umzug genutzt hat, ist eine Mitnahme beim nächsten Fahrzeugwechsel ebenfalls nicht möglich. Dann muss ein neues Kennzeichen ausgestellt werden.