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Auto ummelden – Kennzeichen behalten?

Beim Halterwechsel den Führerschein nicht vergessen, wenn Sie das Kennzeichen behalten wollen.

Seit 2015 dürfen Sie das Kennzeichen, bei einem Umzug in ein anderes Zulassungsgebiet, behalten.

Dafür ist kein zusätzlicher Antrag nötig, allerdings müssen Sie die verantwortliche Zulassungsbehörde aufsuchen, damit die geänderten Daten erfasst werden können.

Bei einem Fahrzeugwechsel geht das auch, aber nur, jedoch nur im gleichen Zulassungsbezirk.

Das Ganze müssen Sie schnell erledigen (laut Gesetz: “unverzüglich”), sonst drohen sogar Bußgelder.

Kennzeichenmitnahme: Wann ist es erlaubt?

Meine Anschrift ändert sich (Anschriftenwechsel) und möchte das Kennzeichen behalten.
Geht das?

Ja. Bringen Sie alle Unterlagen zur Zulassungsstelle mit.

Ich werde mein Fahrzeug wechseln (Fahrzeugwechsel) und möchte das Kennzeichen behalten.
Geht das?

Ja. Bringen Sie alle Unterlagen zur Zulassungsstelle mit.

Ich werde ein Fahrzeug auf mich ummelden, das bereits zugelassen ist (Halterwechsel). Der Zulassungsbezirk ist der gleiche.
Geht das?

Ja. Bringen Sie alle Unterlagen zur Zulassungsstelle mit.

Ich werde meine Anschrift ändern (Anschriftenwechsel) und das Fahrzeug wechseln (Fahrzeugwechsel) und möchte das Kennzeichen behalten.
Geht das?

Nein. Es werden neue Kennzeichen fällig.

Ich werde ein Fahrzeug auf mich ummelden, dass bereits zugelassen ist (Halterwechsel).
Der Zulassungsbezirk ist NICHT der gleiche.
Geht das?

Nein. Neue Wunschkennzeichen werden fällig.
Die Kennzeichenmitnahme ist nur möglich, wenn der Zulassungsbezirk identisch ist.
Bringen Sie alle Unterlagen mit und reservieren Sie ein neues Wunschkennzeichen. Sie müssen neue KFZ Kennzeichen kaufen.
Möglicherweise ist die Kombination ja noch frei, dann ändert sich nur das Stadtkürzel.

Ich habe schon einmal einen Anschriftenwechsel durchgeführt und möchte das Kennzeichen behalten.
Geht das?

Nein, leider nicht. Die Kennzeichenmitnahme ist nur einmal möglich.

Diese Unterlagen brauchen Sie bei einer Ummeldung

Benötigte Zeit 1 Tag.

Welche Unterlagen brauche ich bei einer Ummeldung?

  • Personalausweis

    Oder Reisepass inkl Meldebescheinigung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

    Auch „Fahrzeugschein“ genannt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II

    Auch „Fahrzeugbrief“ genannt.

  • eVB

    Elektronische Versicherungsbestätigung

  • Gültige HU (Hauptuntersucherung) & Abgasuntersucherung

  • Bei Firmen/Vereinen

    Gewerbeschein, Handelsregisterauszug bzw. Vereinsregisterauszug

  • Bei Vertretung Vollmacht

    Personalausweis oder Reisepass inkl Meldebescheinigung

Wenn Sie das nicht rechtzeitig tun, drohen Bußgelder.

Die Mitnahme des alten Kennzeichens geht anschließend ganz einfach.

Nachdem Sie das alte Fahrzeug abgemeldet haben, muss das nun frei gewordene Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle reserviert werden.

Die individuelle Buchstabenfolge können Sie dann einige Tage später für die Anmeldung eines neuen Autos verwenden. Das wird oft in einem Rutsch erledigt.

Die Gebühren für die Ummeldung eines PKWs liegen bei etwa 30 Euro. Ein neues Kennzeichen kostet extra, weshalb die Mitnahme gleich doppelt sinnvoll ist.

Das Kennzeichen können Sie dabei unabhängig von Bundesland, Gemeinde und Führerscheintyp mitnehmen.

Die einzige Voraussetzung ist ein gültiger Führerschein.

Möglich ist die Mitnahme zwar in den allermeisten Fällen – es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Ihr Kennzeichen behalten – darum ist es sinnvoll

Die Möglichkeit, das Kennzeichen mitzunehmen, spart Ihnen Geld und Aufwand. Sie müssen kein neues Nummernschild prägen lassen.

Zudem gehört das Kennzeichen ein Stück weit zur Identität – wenn Sie z.B. von Bayern nach Berlin ziehen, können Sie die heimatliche Buchstabenkombination weiterhin behalten und dadurch ihre Herkunft unterstreichen.

Auch wenn Sie sich aus beruflichen Gründen für einen Standortwechsel entscheiden, müssen Sie nicht immer direkt alle Nummernschilder austauschen. Auch hierfür bietet es sich an, Ihr Kennzeichen mitzunehmen.

Es ist also manchmal sinnvoll und notwendig, wenn Sie das Kennzeichen beim Ummelden behalten.

In manchen Fällen ist es jedoch nicht möglich, die persönliche Buchstabenfolge bei dem Kauf eines neuen Fahrzeugs mitzunehmen.

Wann keine Kennzeichenmitnahme möglich ist

Bei einem Halterwechsel müssen Sie als Halter immer ein neues Kennzeichen beantragen, unabhängig davon, ob Sie das Auto weiterhin im selben Zulassungsbezirk fahren möchten.

Wenn Sie bereits einmal umgezogen sind und dabei die Kennzeichenmitnahme genutzt haben, müssen Sie beim nächsten Fahrzeugwechsel ebenfalls auf ein neues Nummernschild wechseln.

Der Fahrzeughalter muss dann ein KFZ Kennzeichen mit dem neuen Regionalkürzel beantragen.

Wer sein Nummernschild nicht behalten möchte, kann bei der zuständigen Zulassungsstelle problemlos auch ein neues Kennzeichen beantragen.

Dabei ganz wichtig: Die Wunschkombination vorher reservieren.

Die Reservierung kann online, telefonisch oder vor Ort vorgenommen werden.

Die Gebühr für ein personalisiertes Kennzeichen liegt deutschlandweit bei 12,80 Euro. 2 Wunschkennzeichen kosten dabei nicht viel mehr, inkl. Versand nur 14,00 €.

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