KFZ Kennzeichen Ratgeber

E-Kennzeichen – Das Nummernschild für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Möglicherweise ist es Ihnen bereits aufgefallen; in Deutschland tragen mehr und mehr Autos ein Kennzeichen mit einem „E“ am Ende. Das sogenannte E-Kennzeichen.

Dieses Kennzeichen seht für das ECE-Prüfzeichen. Damit werden werden Bauteile an Kraftfahrzeugen kenntlich gemacht, die eine Genehmigung benötigen.

Mit dem sogenannten E-Kennzeichen dürfen sich all die Fahrzeuge schmücken, die über einen umweltfreundlichen Elektroantrieb verfügen.

In vielen Städten und Kommunen verschafft Ihnen das spezielle Kennzeichen für Ihr Elektrofahrzeug Vorteile, wie etwa kostenlose Parkplätze.

Was bedeutet dieses Kennzeichen?

Besitzer von Elektroautos können das Kennzeichen seit einer Verordnung vom 26.09.2015 beantragen.

Eine Pflicht für dieses Kennzeichen gibt es jedoch bislang noch nicht.

Wer allerdings kein Kennzeichen mit einem E an seinem Elektrofahrzeug hat, der genießt auch nicht die Vorteile, die es mit sich bringt.

Elektroautos erhalten in Deutschland im Normalfall eine grüne Feinstaubplakette, die auch angebracht werden muss.

Da das “E” eine Stelle auf dem Nummernschild wegnimmt, kann es sein, dass Sie ein anderes Wunschkennzeichen wählen müssen, wenn bei dem vorherigen Nummernschild schon alle Plätze belegt waren.

E-Kennzeichen soll Elektromobilität fördern 

Elektromobilität ist in Deutschland derzeit in aller Munde. Politik und Wirtschaft wollen mehr Elektroautos auf die Straßen bringen und hierzu Kaufanreize schaffen.

Da Elektroautos derzeit im Vergleich zu konventionellen Autos mit Verbrennungsmotor noch relativ teuer sind, sollen beispielsweise mit der sogenannten E-Auto-Prämie mehr Interessenten zum Kauf eines Elektrofahrzeugs animiert werden.

Auch das sogenannte E-Kennzeichen ist Teil der Förderungsmaßnahmen zur Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland, und wurde 2015 im Rahmen des Elektromobilitätsgesetzes eingeführt.

Es soll Elektrofahrzeuge als solche kenntlich machen und weist hierzu ein E hinter der regulären Buchstaben- und Ziffernkombination auf.

E-Kennzeichen
Alle Elektrofahrzeuge erhalten eine eigene Buchstabenendung auf dem Kennzeichen.

Vorteile des Kennzeichens mit „E“

Ist Ihr Elektroauto mit einem E-Kennzeichen ausgestattet, so genießen Sie hiermit in vielen Städten zahlreiche Vorteile.

Die Halter von Elektrofahrzeugen mit diesem Kennzeichen sind für einige Jahre steuerbefreit.

Wer sein Auto bis Ende 2015 zugelassen hat, muss zehn Jahre keine KfZ-Steuer zahlen.

Im Mai 2016 hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch alle Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2016 zugelassen wurden auch für 10 Jahre von der KfZ-Steuer befreit sind. Weiterhin erhalten Sie als Käufer von Elektrofahrzeugen eine Prämie von 4000 Euro.

Ein E-Kennzeichen berechtigt Sie auch kostenlos auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken. Auch Busspuren dürfen von E-Fahrzeugen benutzt werden.

Voraussetzungen

Damit Ihr Fahrzeug ein E-Kennzeichen führen darf, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Alle Fahrzeuge, die ausschließlich über einen Elektroantrieb verfügen, bekommen das Kennzeichen in der Regel problemlos zugeteilt.

Doch auch sogenannte Plugin-Hybridfahrzeuge, die über einen von außen aufladbaren Akku für einen Elektroantrieb verfügen, können ein E-Kennzeichen bekommen. Hierzu müssen sie jedoch mindestens vierzig Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, oder sie dürfen pro zurückgelegtem Kilometer Fahrstrecke lediglich 50 Gramm Kohlendioxid ausstoßen.

Auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb können mit einem E-Kennzeichen ausgestattet werden. 

E-Kennzeichen können übrigens nicht nur für Elektroautos ausgegeben werden. Sollten Sie der glückliche Besitzer eines der hierzulande noch seltenen E-Motorräder sein, so kann auch hierfür ein E-Kennzeichen erteilt werden, sogar in Form des neuen kleinen Motorradkennzeichens

Wechsel auf E-Kennzeichen 

Die Kennzeichen mit dem E am Ende werden von den deutschen Zulassungsstellen seit Ende September 2015 ausgegeben.

Eine Nachrüstpflicht für ältere Elektrofahrzeuge besteht jedoch nicht.

Sollte Ihr Elektroauto noch nicht über ein E-Kennzeichen verfügen, so sind Sie folglich auch nicht verpflichtet, ein solches zu beantragen.

Allerdings können Sie dann auch nicht die zahlreichen Vorteile genießen, die Besitzern von Autos mit E-Kennzeichen in zahlreichen Städten eingeräumt werden.

Für den Wechsel auf E-Kennzeichen benötigt die Zulassungsstelle folgende Daten von Ihnen:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere
  • Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Neuer Satz Kennzeichen mit „E“ am Ende

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Lohnt sich ein Elektroauto?

Die Elektrofahrzeuge sind die Zukunft, die Anschaffung ist aber noch nicht immer sinnvoll.

Legen Sie mit seinem Auto regelmäßig lange Strecken zurück, ist ein Elektroauto eher ungeeignet, da die Batterien noch nicht für längere Strecken ausgerichtet sind und die flächendeckende Versorgung mit Elektrotankstellen noch nicht gegeben ist.

Wenn Sie allerdings überwiegend kurze Strecken zurücklegen, rentiert sich ein Elektrofahrzeug auf jeden Fall.

Die Kosten, die aufkommen, um ein Elektroauto am Laufen zu halten, sind etwas günstiger, als benzin- oder dieselbetriebene Fahrzeuge.

Doch sollten Sie beachten, dass Sie auch den Strom nicht geschenkt bekommen.

Wer sich ein Elektrofahrzeug zulegt, sollte über eine Möglichkeit verfügen, das Auto über erneuerbare Energien zu laden, wie zum Beispiel durch eine Solaranlage auf dem Dach.

Durch die elektrisch betriebenen Fahrzeuge wird auch der Verkehrslärm deutlich reduziert.

Um Unfällen vorzubeugen, soll es ab 2019 ein akustisches Fahrzeugwarnsystem geben, damit die anderen Verkehrsteilnehmer auf die leisen Fahrzeuge aufmerksam werden und nicht überhört werden können.

Kein Ersatz für Umweltplakette 

Eigentlich wäre es nur logisch, dass Sie bei einem Elektrofahrzeug ohne Abgasemmision, keine Umweltplakette braucht.

Trotzdem müssen Sie diese anbringen, wenn Sie mit Ihrem Gefährt in eine Umweltzone einfahren möchten. Deutsche Bürokratie.

Auf der Umweltplakette Ihres E-Fahrzeugs muss dann auch die komplette Kennzeichenkombination, also inklusive dem E am Ende, eingetragen werden. 

E-Saisonkennzeichen ist ebenfalls möglich 

Auch die Kombination von E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist problemlos möglich.

Mit dem sogenannten E-Saisonkennzeichen ist Ihr Fahrzeug mit Elektroantrieb nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zugelassen.

Einer der Vorteile ist, dass bei den meisten Versicherern auch lediglich für diesen Zeitraum Gebühren anfallen.

Das E-Saisonkennzeichen bietet sich vor allem für Elektrofahrzeuge an, die lediglich im Sommer genutzt werden, so wie beispielsweise Cabrios, Elektro-Roadster oder E-Buggys mit Straßenzulassung.

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