KFZ Kennzeichen Ratgeber

Fahrzeugbrief verloren? Anleitung für Schnellen Ersatz

Ihr Fahrzeugbrief ist ein wichtiges Dokument, deshalb müssen Sie diesen sorgsam verwahren. Haben Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren, müssen Sie schnell Ersatz besorgen.

Die amtliche Urkunde weist Sie als Verfügungsberechtigten über Ihr Fahrzeug aus, ohne den Fahrzeugbrief können Sie Ihr Auto nicht verkaufen oder ummelden.

Was kostet es, wenn man den Fahrzeugbrief verloren hat?

Die Kosten belaufen sich auf etwa 80,00 €.

Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren ist?

Sie müssen einen sogenannten “Ersatzbrief beantragen”.
1. Zulassungstelle aufsuchen
2. KFZ-Unterlagen mitbringen
3. Eidesstattliche Erklärung abgeben

Wie lange dauert es, bis man einen neuen Fahrzeugbrief bekommt?

Etwa 2-3 Wochen.

Geht Ihr Fahrzeugbrief verloren, so können Sie einen Ersatzbrief beantragen.

Bloß nicht verlieren!

Fahrzeugbrief

Der Fahrzeugbrief ist eine amtliche Urkunde, in der wichtige Daten zum jeweiligen Fahrzeug verzeichnet sind.

Heben Sie diesen daher gut auf und verwahren Sie diesen sorgsam.

Nicht zu verwechseln ist er mit dem Fahrzeugschein, den Sie als Dokument im Fahrzeug mitführen.

Entgegen der landläufigen Meinung stellt der Fahrzeugbrief keinen rechtsgültigen Eigentumsnachweis an einem Fahrzeug dar, gibt jedoch an, ob Sie oder jemand anders über das Fahrzeug verfügungsberechtigt ist.

Seit Anfang Oktober 2005 wird in Deutschland anstelle des klassischen Fahrzeugbriefs von den Zulassungsstellen ein neues Dokument ausgegeben, das die offizielle Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung Teil II“ trägt.

Wahrscheinlich kennen Sie das Dokument eher unter dem Namen
Fahrzeugbrief“ .

Fahrzeugbrief verloren – Was kostet das?

Der Verlust des Fahrzeugbriefs ist ärgerlich, einen neuen zu erhalten ist jedoch kein Ding der Unmöglichkeit.

Leider ist dies für Sie zuerst einmal mit einem nicht unerheblichen Aufwand und auch mit einigen Kosten (~80 €) verbunden.

Suchen Sie lieber nochmals gründlich, wenn der KFZ-Brief nicht mehr auffindbar ist.

Sie haben Ihr Auto mit einem Kredit finanziert? Es ist möglich, dass der Brief gar nicht an Sie ausgehändigt wurde. Wahrscheinlich befindet sich dieser bei der finanzierenden Bank.

Sie sind sich sicher, dass Sie Ihren Fahrzeugbrief mit Sicherheit verloren haben oder er versehentlich entsorgt oder sogar gestohlen wurde?

Suchen Sie die KFZ-Zulassungsstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises auf. Hier wird Ihnen geholfen.

Neuen Fahrzeugbrief ausstellen lassen

Wenn Ihr Fahrzeugbrief verschwunden ist, so sollten Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief, beziehungsweise eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen lassen.

Das Verfahren zum Ausstellen eines Ersatzbriefs setzt allerdings voraus, dass Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust des alten Fahrzeugbriefs abgeben.

Eine solche Erklärung kann über einen Notar, oder von einer Amtsperson der zuständigen Behörde für Sie ausgestellt werden. Fragen Sie zuerst einmal nach dieser Möglichkeit.

Die Behörde meldet den Verlust Ihres Fahrzeugbriefes anschließend dem Kraftfahrtbundesamt.

Dieses veröffentlicht eine entsprechende Meldung im sogenannten Verkehrsblatt, was beispielsweise finanzierenden Banken oder Leasinggesellschaften die Möglichkeit geben soll, Einwände zu erheben. Etwa dann, wenn der Originalbrief sich in Wirklichkeit in deren Besitz befindet.

Erhebt niemand Einwände, so erteilt das Kraftfahrtbundesamt nach circa zwei bis drei Wochen die Freigabe zum Ausstellen eines Ersatzbriefes.

Erst wenn dies erfolgt ist, kann die Zulassungsstelle Ihnen einen neuen Fahrzeugbrief ausstellen.

Fahrzeugbrief Verloren: Zulassungsstelle Checkliste

Zum Beantragen eines neuen Fahrzeugbriefs bringen Sie folgendes mit:

  • Fahrzeugschein,
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Bescheinigungen über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Firmen: Gewerbebescheinigung / Handelsregisterauszug
  • Vereinen: Vereinsauszug
  • Vertretung: Vollmacht

Dann wird Ihnen ein neuer KFZ-Brief von der Behörde ausgestellt.

Auch ein neuer Fahrzeugschein, die sogenannte „Zulassungsbescheinigung Teil I“ wird Ihnen ausgestellt.

Für beide Dokumente werden Gebühren erhoben die sich auf etwa 80,00 €. Neue KFZ-Kennzeichen benötigen Sie nicht.

Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief

Wenn Sie bisher einen klassischen Fahrzeugbrief besaßen, wie er bis zum Jahre 2005 ausgegeben wurde, so erhalten Sie nun als neues Dokument die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Das Dokument wurde unter anderem deshalb eingeführt, weil die neue Ausführung gegenüber dem alten Fahrzeugbrief als fälschungssicherer gilt.

Ein Nachteil der Zulassungsbescheinigung Teil II ist, dass nicht mehr alle vorhergehenden Halter des Fahrzeugs aufgeführt werden.

Dies kann nachteilig sein, wenn Sie beispielsweise etwas über die Geschichte eines älteren Fahrzeugs oder Oldtimers herausfinden möchten.

Eine allgemeine Umtauschpflicht des klassischen Fahrzeugbriefs gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil II gibt es übrigens nicht. Wenn Sie noch ein älteres Dokument haben, ist das daher nicht schlimm.

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