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Sicherlich ist Ihnen auch schon einmal aufgefallen: Autokennzeichen, die statt schwarzer Schrift grüne Schrift tragen. Häufig findet sich ein grünes Kennzeichen an landwirtschaftlichen Fahrzeugen wie Traktoren oder landwirtschaftlichen Anhängern. Doch nicht nur hier kommen sie zum Einsatz.
Fahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit
Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund dürfen Sie nur an Fahrzeugen anbringen, für die eine Befreiung von der KFZ-Steuer gilt. Dies gibt der Paragraph 9 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder FZV, vor. Sie dürfen also nicht einfach ein Kennzeichen mit grüner Schrift montieren, nur weil Sie das Kennzeichen mit schwarzer Schrift langweilig finden oder Grün Ihre Lieblingsfarbe ist. Die Zulassungsstelle würde Ihnen die Kennzeichen in diesem Fall ohnehin nicht mit Siegeln versehen, da hierfür eine Bestätigung des Finanzamtes vorgelegt werden muss, in der die Befreiung von der KFZ-Steuer bestätigt wird.
Die Kennzeichen selbst unterscheiden sich von Ihren normalen Nummernschildern mit schwarzer Schrift nur durch die abweichende grüne Schriftfarbe. Auch die Kombination von grüner Schriftfarbe und Saisonkennzeichen ist möglich. Obwohl das Kennzeichen lediglich grüne Schrift auf weißem Grund zeigt, wird es häufig als „grünes Kennzeichen“ oder „grüne Nummer“ bezeichnet.
Welche Fahrzeuge haben grüne Kennzeichen?
Kennzeichen mit grüner Schriftfarbe sind Ihnen sicherlich schon an Traktoren und deren Anhängern aufgefallen. Diese landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind von der KFZ-Steuer befreit und dürfen grüne Kennzeichen führen, dasselbe gilt für forstwirtschaftlich eingesetzte Fahrzeuge. Gleichzeitig dürfen diese Fahrzeuge jedoch nur zweckgebunden eingesetzt werden, also nicht außerhalb der Land- oder Forstwirtschaft. Hilfsorganisationen, wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder der Malteser Hilfsdienst, führen an ihren Krankenwagen ebenfalls grüne Kennzeichen, da diese Fahrzeuge von der KFZ-Steuer ausgenommen sind.
Auch Schaustellerfahrzeuge sind mitunter von der KFZ-Steuer befreit und führen ein grünes Kennzeichen. Ferner können Sportgeräteanhänger sowie Anhänger, die dem Transport von Tieren dienen, ebenfalls eine grüne Nummer erhalten. Dies betrifft beispielsweise Bootsanhänger, Anhänger zum Transport von Segelflugzeugen oder Pferdeanhänger. Die Anhänger sind in diesem Fall jedoch ebenfalls nutzungsgebunden, wenn sie mit grüner Nummer geführt werden. Sie dürfen also nicht Sperrmüll im Pferdeanhänger wegfahren, oder die im Baumarkt erworbenen Latten auf dem Bootstrailer transportieren.
Kein grünes Kennzeichen an privaten Traktoren
Wenn Sie einen Traktor ausschließlich privat nutzen und keinen landwirtschaftlichen Betrieb führen, so können Sie an Ihrem Trecker kein grünes Kennzeichen montieren. In diesem Fall muss der Traktor regulär auf Kennzeichen mit schwarzer Schrift zugelassen werden. Damit fällt auch die KFZ-Steuer an. Wenn Ihr Traktor jedoch ein Oldtimer ist, und die Voraussetzungen für die Zuteilung eines historischen Kennzeichens erfüllt, so können Sie den Traktor mit H-Kennzeichen zulassen. Dies spart mitunter Steuern, zugleich ist Ihr Traktor uneingeschränkt privat nutzbar. Seit einiger Zeit ist Ihnen auch die Kombination von H-Kennzeichen mit Saisonkennzeichen möglich, was sich anbietet, wenn Sie Ihren Oldie-Trecker nur im Sommer nutzen, beispielsweise wenn Sie ein Traktortreffen besuchen wollen.
Nicht alle steuerbefreiten Fahrzeuge haben ein grünes Kennzeichen
Nicht jedes Fahrzeug, für das eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gilt, oder das aufgrund seiner Bauart von der Steuer befreit ist, trägt jedoch ein grünes Kennzeichen. Auch dies wird in Paragraph 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Ausgenommen sind beispielsweise Fahrzeuge von Behörden, auch wenn diese von der Steuer befreit sind. Auch Omnibusse und Kleinbusse, die überwiegend im Linienverkehr eingesetzt werden, können kein Kennzeichen mit grüner Schrift führen.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen sind ebenso vom Führen der grünen Kennzeichen ausgenommen. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder wie Mopeds sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen, auch wenn das Versicherungskennzeichen in manchen Jahren grüne Schrift zeigt. Außerdem führen Elektroautos, für die in Deutschland momentan eine Steuerbefreiung gilt, dennoch ein Kennzeichen mit schwarzer Schrift. Wenn Sie ein Elektroauto besitzen, können Sie jedoch ein E-Kennzeichen beantragen, das beispielsweise das Parken auf gesondert ausgewiesenen Parkplätzen oder das Befahren von bestimmten Fahrspuren in großen Städten ermöglichen soll.