KFZ Kennzeichen Ratgeber

H Kennzeichen am Motorrad?

Ein H Kennzeichen für das Motorrad bietet Ihnen einige Vorteile. Doch darüber hinaus kann es auch als Auszeichnung verstanden werden, denn nicht jedes Fahrzeug erhält die begehrenswerte Zulassung als Oldtimer.

H Kennzeichen: Es kommt nicht nur auf das Alter an

Ein zentraler Punkt für die Oldtimerzulassung ist der Zeitpunkt der Erstzulassung. Mindestens 30 Jahre muss diese bereits her sein. Das ist allerdings nicht das einzige Kriterium, welches erfüllt werden muss. Dazu gehört auch, dass sich das Krad in einem guten Originalzustand befindet.

Original bedeutet, dass das Motorrad weitestgehend im Auslieferungszustand ist sowie nur mit Originalzubehör oder zeitgenössischem Zubehör ausgestattet ist. Zeitgenössisch bedeutet, dass es vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde oder zumindest hätte eingebaut werden können. So ist dieses Zubehör auch dann noch möglich, wenn es später eingebaut wurde. Neueres Zubehör ist hingegen verboten.

Welche Veränderungen sind speziell bei Krafträdern erlaubt?

Im Anforderungskatalog “Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern” ist genau definiert, welche Änderungen genau erlaubt sind. Zunächst muss das Fahrzeug eindeutig anhand der Original-FIN oder TP-Nr. identifiziert werden. Anschließend wird der Aufbau beziehungsweise die Karosserie, Rahmen und Fahrwerk, Motor und Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Reifen beziehungsweise Räder und die elektrische Anlage geprüft. Dies ist bei allen Oldtimern vorgesehen. Speziell bei Motorrädern werden Kraftstofftank, Abgasanlage und Sitzbank kontrolliert.

Bei allen Teilen gilt: Nur Original oder zeitgenössisches Zubehör ist zulässig. Möglich sind zudem originalgetreue Nachbauten, beispielsweise wenn kein Originalersatz mehr existiert. Dies muss mit einem Gutachten nach § 23 StVZO bestätigt werden.

Jeder Oldtimer muss in einem guten Zustand sein

Kurz gesagt: Rostlauben werden nicht als Oldtimer zugelassen. Es wird ein guter Allgemeinzustand erwartet. Typische Gebrauchsspuren, beispielsweise leichte Kratzer im Lack durch Steinschläge, sind hingegen unproblematisch. Unfallschäden sind zwar möglich, müssen dann aber professionell repariert worden sein. Zudem müssen alle Teile vorhanden sein.

Die Verkehrssicherheit muss ebenfalls gegeben sein. Dementsprechend muss sich, neben der Begutachtung nach § 23 StVZO, das Motorrad in einer üblichen Hauptuntersuchung erfolgreich und ohne Mängel schlagen. Dabei ist der Zeitpunkt der letzten HU (Hauptuntersuchung) unerheblich. Selbst wenn das Krad erst am Vortag die neue Plakette bekommen hat, muss erneut eine Untersuchung statt finden.

Kosten und Vorteile des H Kennzeichen

Um ein “Mopped” als Oldtimer zuzulassen, müssen vier Vorgänge erfolgreich absolviert werden: Das Gutachten nach § 23 StVZO (ca. 60-70 €), die Hauptuntersuchung (ca. 60 €), die Zulassung (ca. 28 €, gegebenenfalls zuzüglich 11 € für ein Wunschkennzeichen) und die Anfertigung der Motorradkennzeichen (nur 9,25 €). Die Kosten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und von Region zu Region etwas. Online haben Sie die größte Ersparnis.

Dafür bietet die Zulassung allerdings einige Vorteile. Neben dem Wissen, dass man im Besitz eines originalen Oldtimer in guter Qualität ist, sind das:

  • einheitlicher Steuersatz von 46 €
  • Keine Einschränkungen durch Umweltzonen und anderen Vorgaben
  • Kennzeichengröße frei wählbar
  • teilweise günstigere Versicherungen

Bei einem Weiterverkauf erzielen Oldtimer gegenüber Modellen ohne entsprechende Zulassung meist deutlich höhere Preise. Nachteile gegenüber einer üblichen Zulassungen gibt es nicht. Allerdings muss wie üblich eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre statt finden.

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