Inhaltsverzeichnis
Rund 160.000 Kennzeichen werden in Deutschland jährlich gestohlen. Ähnlich viele Kennzeichen gehen verloren oder werden so stark beschädigt, dass sie ausgetauscht werden müssen.
Sind Sie betroffen, müssen Sie in jedem Fall die Versicherung und die Zulassungsbehörde informieren.
So erhalten Sie ein neues Kennzeichen
Haben Sie den Diebstahl oder Verlust des Kennzeichens zur Anzeige gebracht, sollten Sie umgehend die Zulassungsstelle aufsuchen.
Zuständig ist die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist, müssen Sie daher den Halter fragen.
Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie bei Vorlage der Nachweise ein neues Kennzeichen.
Die Kennzeichen-Kombination können Sie allerdings nicht erneut wählen. Vor allem beim Diebstahl besteht das Risiko, dass mit der Kennung weitere Straftaten begangen werden.
Sonst laufen Sie in Gefahr, bei begangenen Straftaten als Beschuldigter angehört zu werden. Sehen Sie es also positiv: Ein neues Kennzeichen schützt Sie als Halter des Fahrzeugs vor falscher Beschuldigung.
Im Regelfall wird die Sperre nach einigen Jahren oder bei Wiederauffinden des alten Kennzeichens aufgehoben.
Kennzeichen gestohlen: Checkliste
Die wichtigsten Schritte zusammengefasst:
Das müssen Sie bei gestohlenen Kennzeichen tun
- Polizei informieren
Den Diebstahl oder Verlust bei der Polizei anzeigen.
- Versicherung informieren
Teilen Sie Ihrer Versicherung mit, dass Ihr Kennzeichen abhanden gekommen ist.
- Zulassungsstelle informieren
Teilen Sie Ihrer Zulassungsstelle mit, dass Ihr Kennzeichen gestohlen/verloren gegangen ist.
- Neues Kennzeichen beantragen
Sie erhalten von Ihrer Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Damit Sie schnell wieder losfahren können, müssen Sie diese Unterlagen zur Zulassungsstelle bringen:
- Polizeiliche Anzeigebestätigung (bei Verlust oder Diebstahl)
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I
- Zulassungsbescheinigung II
- Gültige HU (Hauptuntersuchung)
- Falls vorhanden: Zweites KFZ-Kennzeichen, falls nur eines fehlt.
- Bei Firmen/Vereinen: Handelsregistereintrag & Gewerbeanmeldung bzw. Vereinsauszug
Falls weitere Kennzeichen vorhanden sind, müssen Sie diese ebenfalls abgeben.
Wenn das Fahrzeug ein Firmenfahrzeug ist, sollten Sie den Verlust des Kennzeichens auch dem jeweiligen Vorgesetzten mitteilen.
Zudem empfiehlt es sich, dass Sie weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um einen erneuten Diebstahl oder Verlust zu vermeiden.
Zum Beispiel stabile Kennzeichenhalter bestellen, und die Funktion der unteren Leiste regelmäßig zu prüfen. Prüfen Sie auch regelmäßig ob die Schrauben des Kennzeichenhalters noch fest genug sitzen.
Zahlt Ihre Versicherung?
Geht Ihr Kennzeichen verloren, ist das auch aufgrund des finanziellen Aspekts ein Ärgernis für Sie.
Sie können bei Ihrer Versicherung prüfen lassen, oder Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl von Ihrer Kaskoversicherung übernommen wird.
Allerdings gibt es auch Policen, die nur einen Teil der Kosten abdecken oder bei einem Schaden überhaupt nicht aufkommen.
Da die Selbstbeteiligung den Schadenswert meist übergeisten, müssen Sie die Kosten in den allermeisten Fällen selbst tragen.
Sie sollten in jedem Fall Rücksprache mit der Versicherung halten.
Notwendig ist dies auch, damit Sie später bei einem eventuellen Unfall mit dem neuen Kennzeichen keine Probleme bekommen.
Die neuen Nummernschilder könnten Sie gegen einen erneuten Verlust versichern.