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Kurzzeitkennzeichen ermöglichen das Überführen eines nicht zugelassenen Autos. Beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug gerade erworben wurde.
Auch zur Durchführung von Prüfungs- oder Probefahrten dürfen Sie dieses Kennzeichen verwenden.
Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Maximal 5 Tage gültig
Früher konnten Kennzeichen für die Fahrzeugüberführung bei den Zulassungsstellen ausgeliehen werden. Danach mussten Sie diese zurückgeben oder per Post zurücksenden.
Seit dem 1. Mai 1998 benötigen Sie für die Fahrzeugüberführung das sogenannte Kurzzeitkennzeichen, das maximal fünf Tage gültig ist.
Bei diesem Kennzeichen, das auch als Fünf-Tages-Kennzeichen bezeichnet wird, handelt es sich um ein Nummernschild zur einmaligen Verwendung.
Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums kann es entsorgt werden.
Das Kennzeichen für die Überführung können Sie in jeder Zulassungsstelle beantragen, es muss sich dabei nicht um die Zulassungsstelle Ihrer Heimatstadt handeln.
Im Gegensatz zu roten Nummern, die von Händlern zur Überführung von verschiedenen Fahrzeugen eingesetzt werden dürfen, ist das Kurzzeitkennzeichen immer fest an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
Wie sehen Kurzzeitkennzeichen aus?
Das Format der Kurzzeitkennzeichen gleicht dem der normalen Kennzeichen.
Jedoch verfügen Kurzzeitnummern nicht über ein blaues Euro-Feld mit dem Länderkürzel.
Stattdessen befindet sich an der rechten Seite ein gelbes Feld, auf dem der letzte Tag des Gültigkeitszeitraums vermerkt ist.
- Oben befindet sich der Tag
- Mittig befindet sich der Monat
- Unten befindet sich das Jahr
Die Zeichen stehen jeweils als zweistellige Ziffernfolge.
Die Nummer des Kennzeichens setzt sich aus dem Kürzel des Zulassungsbezirks und einer fünfstelligen Nummer zusammen, die meistens mit 04, seltener mit 03 beginnt.
Deshalb werden Kurzzeitkennzeichen mitunter auch als 04er-Nummer bezeichnet.
Das fertige Nummernschild wird von der Zulassungsstelle mit einer blauen Plakette versehen, die sich vom regulären Siegel für normale Kennzeichen unterscheidet.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für das Überführungskennzeichen setzen sich aus den Gebühren der Zulassungsstelle sowie der Versicherungsprämie für die erforderliche Haftpflichtversicherung zusammen.
Hinzu kommen die Kosten für das Prägen des Kennzeichens. Während die Gebühren der Zulassungsstelle in der Regel weniger als 15 Euro betragen, können die anfallenden Versicherungsprämien variieren.
Insgesamt sollten Sie daher mit Gesamtkosten von etwa 70-120 € rechnen.
Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Wie jedes Kraftfahrzeug, das in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigten auch Fahrzeuge, die mit einer 04er-Nummer überführt werden, eine gültige Haftpflichtversicherung.
Für den Haftpflichtschutz in der EU, vergeben Versicherer die sogenannte Grüne Karte. Ansonsten gilt die Versicherung innerhalb Deutschlands.
Die Versicherung, die im Falle eines Unfalls für die verursachten Schäden aufkommt, ist Voraussetzung für die Erteilung der Kurzzeitnummern und muss nachgewiesen werden.
In der Regel übermittelt die Versicherungsgesellschaft hierzu eine sogenannte evB-Nummer, was auch per E-Mail geschehen kann.
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Seit 2015 nur noch mit Hauptuntersuchung
Kurzzeitkennzeichen wurden in der Vergangenheit missbräuchlich dazu benutzt um schrottreife Autos zu fahren.
Daher gibt es seit 2015 eine neue Regelung.
Alle Fahrzeuge müssen daher eine bestandene Hauptuntersucherung nachweisen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Zum Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung
- Fahrzeugpapiere
- Nachweis über eine gültige HU
- gültige Haftpflichtversicherung (evB)
Alle Fahrzeuge sind erlaubt
Das Kennzeichen kann zum Überführen von allen Fahrzeugen eingesetzt werden, die regulär zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Dies betrifft PKW genauso wie Lastwagen oder Anhänger.
Auch Ihr neues Motorrad, Ihren Traktor oder ein Wohnmobil können Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen überführen.
Beachten Sie, dass Sie Fahrzeuge, die nur ein Versicherungskennzeichen benötigen, z.B. Mofas, nicht mit Kurzzeitkennzeichen bewegen dürfen.