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Eine Rettungsgasse Rettet Leben – Bußgelder

Rettungsgasse

Ein heißer Sommernachmittag im Juli diesen Jahres. Auf der A6 nahe Heilbronn bildet sich im Berufsverkehr ein Stau. Der Fahrer eines Sprinters bemerkt das Stauende zu spät und prallt mit voller Wucht gegen einen Sattelzug. Der Sprinter-Fahrer zieht sich dabei schwerste Verletzungen zu, denen er noch an der Unfallstelle erliegt.

Was diesen Fall besonders tragisch macht:

Statt den Einsatzkräften durch das Bilden einer Rettungsgasse ein zügiges Durchkommen zum Unfallopfer zu ermöglichen, werden Rettungsfahrzeuge auf dem Weg zur Unglücksstelle behindert und Einsatzkräfte aufs Übelste beleidigt.

Ein Fahrzeug der Feuerwehr wird sogar von einem Lastwagenfahrer bespuckt.

Insgesamt kommt es an diesem Nachmittag zur Anzeige von 67 Verkehrsdelikten mit einem Bußgeldvolumen von über 9.000 Euro.

Leider handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall.

Immer wieder werden Rettungskräfte auf dem Weg zum Einsatzort an der Durchfahrt gehindert. Teils aus Unachtsamkeit oder Sturheit, zum Teil aber auch aus Unwissenheit.

Deshalb müssen Sie bei einer Rettungsgasse schnell und richtig reagieren. Schließlich geht es nach schweren Unfällen immer um Sekunden, die über Leben und Tod unterscheiden.

Rettungsgasse: So machen Sie es richtig

Die Grundregel für die Rettungsgasse lautet:

Linke Spur nach links.

Alle anderen nach rechts.

Die Rettungsgasse befindet sich somit immer zwischen der äußersten linken Spur und dem Fahrstreifen rechts daneben – unabhängig davon, wie viele Spuren insgesamt zur Verfügung stehen.

Einprägen können Sie sich das auch mit der sogenannten „Rechte-Hand-Regel“:

Die Rettungsgasse wird zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger der rechten Hand gebildet, wobei der Daumen die linke Spur und die restlichen Finger die Fahrsteifen daneben symbolisieren.

Gebildet werden muss eine Rettungsgasse bereits dann, wenn es auf mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch stockend vorangeht. Kommt der Verkehr komplett zum Stillstand ist es meist schon zu eng und zu spät.

Der Standstreifen darf nicht befahren werden! Ausnahme: Der Standstreifen wurde bereits durch einen entsprechenden Hinweis freigegeben.

Auf einspurigen Straße müssen alle Verkehrsteilnehmer hingegen möglichst weit rechts an den Straßenrand fahren, um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.

Rettungsgassen-Verstöße sind teuer

VergehenBußgeldPunkteFahrverbot
Keine Rettungsgasse bilden200 €2 Punkte
… mit Behinderung des Verkehrs oder Einsatzfahrzeugen240 €2 Punkte1 Monat
… mit Gefährdung280 €2 Punkte1 Monat
… mit Sachbeschädigung320 €2 Punkte1 Monat

Weitere Informationen zum Bußgeld gibt es beim Bussgeldkatalog.

Häufige Fehler beim Bilden der Rettungsgasse

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Es passiert deshalb immer wieder, dass Verkehrsteilnehmer falsch reagieren, wenn es darauf ankommt.

Fahren Sie deshalb immer vorausschauend, damit Sie Zeit haben richtig zu reagieren.

Das hier sind die häufigsten Fehler, die Ihnen passieren können:

Die folgenden beiden Punkte verstehen sich eigentlich von selbst. Leider werden sie dennoch regelmäßig von einigen besonders rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer missachtet:

Eine Rettungsgasse zu bilden ist kein Hexenwerk.

Sie rettet nicht nur Menschenleben, sondern sorgt am Ende auch dafür, dass sich Staus schneller auflösen.

Machen Sie Verkehrsteilnehmer aufmerksam

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, andere Fahrer auf die Regel aufmerksam zu machen.

Auch wenn sich Fahrer an das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer anpassen, können Sie zusätzlich dafür sorgen, dass Fahrer den Regeln besondere Aufmerksamkeit schenken.

Auffälliger Kennzeichenhalter

Fällt garantiert jedem auf, der hinter Ihnen hält.

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