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Gesamtkosten für Rote Kennzeichen
Versicherung (pro Jahr) | Ab 495,00 € |
KFZ-Steuer (pro Jahr) | 25,60 – 205,00 € |
Zulassung | 191,73 € |
2x Kennzeichen | 13,70 € |
Gesamt | 725,00 € – 2.000,00 € |
Rote Kennzeichen sind für die kurzzeitige Nutzung von Fahrzeugen sehr beliebt.
Wenn Sie ein rotes KFZ-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen möchten, fallen für die Anmeldung Kosten an.
Diese sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. Bitte erfragen Sie diese für 100% Sicherheit bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
Die Gebühren werden nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand erhoben.
Laut der Gebührenordnung liegen die Kosten für die Zuteilung zwischen 25,60 € – 205,00 €. Daran können Sie sich grob orientieren.
Dann benötigen Sie noch 2x KFZ-Kennzeichen. Vor Ort zahlen Sie etwa 50,00 € pro Paar. Online kosten 2x rote Kennzeichen nur 13,70 € inkl Versand.
Weiterhin fällt noch ein besonderer Versicherungstarif an. Den Versicherungsschutz gibt es ab 495 € im Jahr. Darin ist die Versicherungssteuer bereits enthalten.
Auch müssen Sie noch eine pauschale Kraftfahrzeug-Steuer für die Verwendung von Wechselkennzeichen entrichten. Diese beläuft sich für Krafträder auf momentan 46,02 €. Bei allen anderen Arten von Kraftfahrzeugen liegt diese bei momentan 191,73 €.
Was ist das für ein Kennzeichen?
In Deutschland darf kein Fahrzeug ohne Zulassung auf öffentlichen Straßen gefahren werden – so will es das Gesetz.
So verwundert es auch nicht, dass es neben dem EU-Nummernschild noch weitere Kennzeichen gibt.
Grundlage hierfür ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Eines dieser Kennzeichen ist das rote Nummernschild.
Das rote Nummernschild ist ein besonderes Kennzeichen, das Händler für Überführungs- und Probefahrten nutzen können. Es wird oft einfach Händlerkennzeichen genannt.
Für wen sind rote Kennzeichen?
Teilehersteller und Werkstätten nutzen dieses KFZ-Kennzeichen häufig. Anders als bei anderen Kennzeichen, können Sie dieses für mehrere Fahrzeuge nutzen.
Sind Sie Gewerbetreibend, müssen Sie nur eine Anmeldung beantragen. Daher müssen Sie nicht jedes mal für eine Fahrt extra eine eigene Anmeldung anfordern.
Jedoch gibt es das Kennzeichen nicht automatisch bei Beantragung.
Gemäß §16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein solches Kennzeichen nur an zuverlässige KFZ-Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Händler auszuhändigen.
Säumige KFZ-Steuerzahler erhalten in der Regel kein solches Kennzeichen.
Wofür sind rote Kennzeichen nicht geeignet?
Wenn Sie kein Händler sind, und ein Fahrzeug lediglich für einen kurzen Zeitraum überführen möchten, eignen sich dafür Kurzzeitkennzeichen.
Denn: Rote Kennzeichen zu verleihen ist verboten. Ein Händler wird Ihnen das rote Kennzeichen daher wahrscheinlich nicht aushändigen.
Wie sieht das Kennzeichen aus und wie wird es beantragt?
Der Name deutet bereits auf das Aussehen hin:
Im Gegensatz zu anderen KFZ-Kennzeichen hat es einen roten Rand. Die Buchstaben und Zahlen sind ebenfalls in roter Farbe auf dem Kennzeichen abgebildet.
Wie beim herkömmlichen Kennzeichen, ist ebenfalls die Zugehörigkeit zu einem Landkreis oder einer Stadt zu erkennen.
Am Ende steht die Erkennungszahl. Diese setzt sich aus höchstens fünf Zahlen zusammen. Ein besonderes Merkmal ist, dass die Erkennungszahl entweder mit 05, 06 oder auch 07 beginnt.
Von der Größe gibt es keine Unterschiede zu anderen Nummernschildern.
Das rote Kennzeichen ist bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- einen Nachweis über die Gewerbeanmeldung
- das ausgefüllte Antragsformular
- einen formlosen Nachweis über den Bedarf sowie den Versicherungsnachweis
Wann und wie darf das Kennzeichen verwendet werden?
Geregelt ist das in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Danach darf ein KFZ, wenn es keine Zulassung hat, für Prüfungsfahrten oder Probefahrten und Überführungsfahrten benutzt werden, wenn eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorhanden und das KFZ mit einem roten Kennzeichen ausgestattet ist.
Ebenfalls in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist festgelegt, wer ein solches Kennzeichen nutzen darf.
Danach werden diese KFZ-Kennzeichen durch die jeweilige Zulassungsbehörde – die örtlich hierfür zuständig ist – nur an zuverlässige Personen ausgegeben.
Damit sind diese Kennzeichen zur Nutzung für Privatpersonen ausgeschlossen.
Privatpersonen können ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen beantragen und nutzen. Sind Sie eine Privatperson, so können auch Sie privat genutzte Fahrzeuge überführen oder zur Probe fahren.
Ein solches Nummernschild ist dagegen nur für ein einzelnes Fahrzeug und nicht länger als fünf Tage verwendbar.
Das rote Kennzeichen ist oft einfach nur als Überführungskennzeichen bekannt.
Das Kennzeichen ist solange gültig, bis es widerrufen wird. Aber es ist auch möglich, dieses mit einer Befristung anzumelden. Das Kennzeichen muss nicht fest am Fahrzeug angebracht sein.
Vielmehr ist es auch rechtlich erlaubt, dieses einfach im Fahrzeug abzulegen.