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Saisonkennzeichen für Oldtimer & Elektroautos

Saisonkennzeichen für Oldtimer & Elektrofahrzeuge

Saisonkennzeichen gibt es seit dem Oktober 2017 für Oldtimer & Elektroautos.

Gute Nachrichten für alle Oldtimerbesitzer & Elektroauto-Fahrer, denn seit dem 1. Oktober 2017 können H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen endlich kombiniert werden.

Nun können auch Halter historischer und elektrischer Fahrzeuge diese nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr zulassen.

H-Kennzeichen + Saisonkennzeichen = ❤️

Obwohl H-Kennzeichen bereits seit dem Jahre 1997 zugeteilt werden und es auch Saisonkennzeichen bereits seit März 1997 gibt, ließen sich die positiven Eigenschaften beider Kennzeichen bislang nicht kombinieren.

Und das zum Kummer vieler Oldtimerbesitzer.

Viele Liebhaber historischer Fahrzeuge haben ihre Oldtimer auf H-Kennzeichen zugelassen, da diese einen einheitlichen Steuersatz und weitere Vorteile bieten.

Allerdings werden die meisten Oldtimer nur während der Sommermonate bewegt. Welcher Oldtimerfreund möchte sein Schätzchen schon Streusalz, Frost und Glätte aussetzen?

Die Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen war allerdings nicht möglich, Oldtimerbesitzer mussten sich für eines von beiden entscheiden.

Entweder historisches Kennzeichen oder Saisonkennzeichen am Oldtimer.

Vor allem bei Fahrzeugen, die das Mindestalter zur Zuteilung einer H-Nummer gerade erreicht hatten, konnte es sich finanziell lohnen, auf die Vorteile des Oldtimerkennzeichens zu verzichten.

Sattdessen meldeten Besitzer entsprechender Fahrzeuge diese mittels Saisonkennzeichen lediglich für die Sommermonate an.

Einer der Vorteile des H-Kennzeichens, z.B. auch ohne Umweltplakette in die Umweltzonen einfahren zu können, blieb ihnen mit Saisonkennzeichen jedoch verwehrt.

Änderung der FZV macht es möglich

Seit dem 1. Oktober 2017 ist nun auch die Kombination beider Kennzeichen erlaubt.

Ermöglicht wird dies durch die Änderung der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz „FZV“.

Wenn Sie Ihren Oldtimer auf das neue H-Saisonkennzeichen anmelden möchten, muss das Fahrzeug die Voraussetzungen für die Zuteilung des normalen H-Kennzeichens erfüllen.

Der Mindestzulassungszeitraum beträgt zwei Monate, maximal kann das Fahrzeug elf Monate pro Jahr zugelassen sein.

Es ist lediglich ein zusammenhängender Zeitraum möglich.

Im zulassungsfreien Zeitraum muss der Oldtimer in einer Garage oder auf dem eigenen Grundstück abgestellt werden. Er darf nicht im öffentlichen Straßenraum geparkt oder bewegt werden.

E-Kennzeichen + Saisonkennzeichen = ❤️

Saisonkennzeichen an Elektrofahrzeugen bieten vor allem dann Vorteile, wenn es sich bei diesen um Cabrios oder offene Roadster handelt.

Solcherlei Fahrzeuge machen nur bei warmem Wetter Spaß, für die Wintermonate steht den meisten Besitzern ein anderes Fahrzeug zur Verfügung.

Auch fühlen sich vornehmlich kleine Elektroautos auf den winterlichen Straßen nicht wirklich zu Hause.

Wenn Sie Ihren offenen Elektroflitzer lediglich in den Sommermonaten fahren, kann sich ein Saisonkennzeichen für Elektrofahrzeuge durchaus lohnen. Und zwar auch dann, wenn Ihr Elektroauto von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist und die Saisonzulassung in dieser Hinsicht kein Einsparpotential bietet.

Durch Saisonkennzeichen sinkt nämlich auch die jährliche Versicherungsprämie der Kraftfahrzeugversicherung.

Damit sparen Sie bares Geld. Da bietet es sich doch an, die Vorteile von Saisonzulassung und E-Kennzeichen zu kombinieren.

Mit dem E am Ende der Ziffernkombination genießen Sie auch weiterhin alle Vorteile, die mit dem E-Kennzeichen verbunden sind.

Einige Städte und Kommunen erlauben beispielsweise das Parken auf speziellen Parkflächen für Elektrofahrzeuge nur, wenn ein E-Kennzeichen am Fahrzeug vorhanden ist.

In einigen Städten ist es Fahrzeugen mit E-Kennzeichen sogar erlaubt, die Busspur zu benutzen.

Es wird eng auf den Kennzeichen

Wenn Sie Ihr bisher mit H-Kennzeichen oder E-Kennzeichen zugelassenes Kraftfahrzeug künftig mit einer Saisonzulassung kombinieren möchten, so kommen Sie um neue Kennzeichentafeln nicht herum.

Der Zulassungszeitraum wird auf den neuen Nummerntafeln dann rechts am äußeren Rand eingeprägt.

Aber aufpassen: Das „H“ oder das „E“ am Ende der Ziffernkombination nimmt einen Zeichen-Platz ein.

Für den Zulassungszeitraum noch eine weitere Stelle. Daher müssen Sie mit einer kürzeren Kombination leben können.

Ein einzeiliges Kennzeichen kann maximal acht Stellen aufnehmen, die sich aus dem Zulassungsbezirk, den folgenden Buchstaben oder der Buchstabenkombination, sowie den Ziffern zusammensetzen.

Bei einem kurzen Kennzeichen, was z.B. bei amerikanischen Oldtimern häufig vorkommt, kann es noch enger werden.

Bei E-Kennzeichen und H-Kennzeichen folgt noch der jeweilige Kennbuchstabe, dahinter bei Saisonkennzeichen noch der Saisonzeitraum.

Wenn Sie bereits zuvor eine längere Kombination aus Buchstaben und Ziffern als Kennzeichen führten, kann es sein, dass die Zuteilung eines anderen Kennzeichens unumgänglich ist, um die maximal erlaubten acht Stellen nicht zu überschreiten.

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