KFZ Kennzeichen Ratgeber

Wechselkennzeichen – Das müssen Sie beachten

Das sogenannte Wechselkennzeichen gibt es in Deutschland bereits seit dem 1. Juli 2012. Mit diesem Kennzeichen können Sie zwei Fahrzeuge im Wechsel nutzen.

Was in der Theorie ziemlich gut klingt, ist in der Praxis jedoch nicht immer gut umsetzbar. Daher wird das Wechselkennzeichen in Deutschland nur sehr verhalten angenommen.

Die Idee ist gut, aber…

Die Idee dahinter war eigentlich recht gut. Ein Kennzeichen sollen Sie für zwei Fahrzeuge nutzen können. Nur für eines müssen Sie die KFZ-Steuer zahlen. Das Ganze gepaart mit günstigen Versicherungstarifen.

Dies sollte auch die E-Mobilität fördern. Für den täglichen Weg zur Arbeit könnten Sie ein kleines Elektrofahrzeug fahren. Das Fahrzeug mit Verbrennungsmotor können Sie zu Hause stehen lassen.

Für weitere Strecken ohne Auflademöglichkeit oder den wöchentlichen Einkauf würde es dann trotzdem zur Verfügung stehen.

Eine gute Idee, deren Umsetzung am Ende nach Meinung vieler jedoch nicht gut gelungen ist. Denn die KFZ-Steuer muss nun letztendlich doch für sämtliche Fahrzeuge voll entrichtet werden, die auf das jeweilige Wechselkennzeichen zugelassen sind.

Und auch die Vergünstigungen hinsichtlich der KFZ-Versicherung halten sich häufig in Grenzen. Einige Versicherer geben gar keinen Rabatt gegenüber der Einzelanmeldung der Fahrzeuge.

So sieht das Wechselkennzeichen aus

Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen, also praktisch aus zwei einzelnen Nummernschildern, einem großen und einem schmalen Teil.

Der größere Kennzeichenteil, auch “Wechselelement” genannt, wird am jeweils gerade verwendeten Fahrzeug angebracht. Der schmale Teil, auch “starrer Teil” genannt, verbleibt hingegen fest am Fahrzeug und trägt eine jeweils andere Ziffer.

Das Wechselelement trägt das Kürzel des jeweiligen Landkreises oder der Stadt, das sogenannte Unterscheidungszeichen. Dahinter folgen die Plakette der Zulassungsstelle und die sogenannte Erkennungsnummer, bestehend aus ein bis zwei Buchstaben und einer oder mehreren Ziffern. Eben so, wie Sie es von normalen KFZ-Kennzeichen gewohnt sind.

Auch das Eurozeichen auf blauem Grund samt dem Ländercode „D“ für Deutschland ist auf diesem Teil des Wechselkennzeichens angebracht. Dort, wo normalerweise die TÜV-Plakette angebracht wird, ist auf dem Wechselkennzeichen ein kleines „W“ eingeprägt, um das Wechselkennzeichen als solches kenntlich zu machen.

Die TÜV-Plakette befindet sich hingegen jeweils im oberen Bereich des starren Teils, der am Fahrzeug verbleibt, da sie für jedes der verwendeten Fahrzeuge individuell ausgestellt wird.

Das amtliche Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs setzt sich schlussendlich aus Wechselelement und starrem Teil zusammen.

Nachteile

Auf ein Wechselkennzeichen können jeweils nur Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angemeldet werden.

Ihren PKW und Ihr Motorrad können Sie folglich nicht mit demselben Wechselkennzeichen bewegen. Lediglich jeweils zwei Autos oder zwei Motorräder. Dasselbe gilt für Anhänger.

Eine spontane Nutzung der Fahrzeuge gestaltet sich mit dem Wechselkennzeichen zudem als nicht sonderlich praktisch. Zuerst müssen beide Wechselelemente umständlich am Fahrzeug entnommen und am anderen angebracht werden.

Auch dürfen Sie das Fahrzeug, an dem sich das Wechselelement gerade nicht befindet, in der Regel nicht im öffentlichen Straßenraum oder auf einer öffentlichen Parkfläche abstellen.

Die sinnvollste Alternative: Sammlerkennzeichen

Auch deshalb, weil es in Deutschland zahlreiche Alternativen gibt, werden Wechselkennzeichen nur sehr zurückhaltend angenommen.

So können Oldtimersammler und Sammler von alten Motorrädern beispielsweise auf ein rotes Sammlerkennzeichen, das sogenannte 07er Kennzeichen, zurückgreifen, und hiermit ebenfalls zwei oder mehr Fahrzeuge im Wechsel nutzen.

Auch Saisonkennzeichen bieten sich als Alternative an, wenn Sie beispielsweise Ihr Wohnmobil, Cabrio oder Motorrad lediglich im Sommer nutzen.

Hierbei fällt die KFZ-Steuer nicht für das ganze Jahr an, wie es bei Wechselkennzeichen der Fall ist.

Eine Kombination von Wechselkennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.

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