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Wem Gehört Das Kennzeichen? Besitzer Herausfinden

Wem gehört das KFZ Kennzeichen?

So finden Sie heraus, wem das Kennzeichen gehört.

Jedes KFZ-Kennzeichen kann dem Halter des Fahrzeugs zugeordnet werden.

Diese Daten werden beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert und bei berechtigtem Interesse herausgegeben.

Sie wollen den Halter oder Besitzer eines anderen Fahrzeugs mit dem Kennzeichen finden?

Sie können die Halterdaten nur dann bekommen, wenn es von Rechtswegen benötigt wird, Sie also ein berechtigtes Interesse haben.
Das gilt z.B. dann, wenn Sie vom Halter im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gefährdet oder geschädigt worden sind.
Auch bei Unterhaltsansprüchen über 500,00 € ist eine Erlangung der Daten möglich.
Wenn Sie ein Kennzeichen finden, müssen Sie es zur Polizei bringen.

Was ist ein “berechtigtes Interesse”?

Wann Sie die Daten abfragen und erhalten dürfen, ist im “Straßenverkehrsgesetz §39” geregelt.
Die Daten dürfen nur im Zusammenhang mit Ansprüchen im Straßenverkehr oder mit dem Unterhaltsgesetz herausgegeben werden.

Gibt es sonst noch Möglichkeiten, die Halterdaten zu bekommen?

Ja, aber nicht von den Behörden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Daten auch ohne Polizei oder Zentralregister zu erhalten. Zum Beispiel über Suchmaschinen oder Online-Autopranger.

Ich habe ein KFZ Kennzeichen gefunden und möchte es zurückgeben, wem gehört das Kennzeichen?

Geben Sie das Kennzeichen bei der Polizei ab, dort kann man Ihnen schnell weiterhelfen und den Besitzer der KFZ Kennzeichen finden.

Wer ist der Besitzer des Kennzeichens? (Eigentumsverhältnisse)

Das Kennzeichen gehört demjenigen, der das Kennzeichen gekauft hat. Auch wenn die Stadt das Kennzeichen gesiegelt hat, ändert das nichts an den Eigentumsverhältnissen.

Anders als in anderen Ländern, wie z.B. in der Schweiz, existiert bei uns in Deutschland kein öffentliches Verzeichnis mit Halterdaten.

Daher ist es mit rechtlichen Mitteln nur dann möglich, die Daten zu erhalten, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt.

Aber lassen Sie sich davon nicht entmutigen, es gibt viele Tricks, mit denen man trotzdem etwas herausfinden kann.

Zunächst einmal sollten wir klären, ob es für Ihren Fall eine rechtliche Grundlage gibt.

Haben Sie eine rechtliche Grundlage um die Daten zu erlangen?

Es gibt (bei grober Betrachtung) nur wenige Fälle, bei der man den Halter des Fahrzeugs herausfinden kann.

Das wird vom sogenannten Straßenverkehrsgesetz §39 (Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen) geregelt.

Den Fahrzeughalter können Sie nur dann herausfinden, wenn es von Rechtswegen benötigt wird

Die persönlichen Angaben der Fahrzeughalter sind durch den Datenschutz geheim.

Die offiziellen Halterdaten erhalten Sie auf legale Art und Weise nur dann, wenn es von Rechtswegen benötigt wird.

Beispiel 1: Um die Daten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu erhalten

Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Ihnen jemand mit seinem Fahrzeug Schaden zugefügt hat, und Sie sich das Kennzeichen aufgeschrieben haben.

Der entstandene Schaden wird normalerweise von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Täters (Unfallverursachers) übernommen.

Begeht er allerdings Fahrerflucht und der Täter wird nicht gefunden, so bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung, die auch bei einer unaufgeklärten Fahrerflucht für entstandene Schäden aufkommt.

Daher sollten Sie in solchen Fällen versuchen, das Kennzeichen des Unfallverursachers zu notieren, um dieses Ihrer Kfz-Versicherung und der Polizei im Falle von Fahrerflucht melden zu können.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Auto-Besitzer eine Abschleppung bezahlen muss. Beispielsweise, wenn er ohne Erlaubnis mit seinem Auto eine Einfahrt blockiert hat.

Beispiel 2: Um die Daten im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht zu erhalten

Die Daten für einen Anspruch aus dem Unterhaltsrecht zu erhalten, muss der Betrag jedoch höher als 500,00 € sein.

Was ist überhaupt das “berechtigte Interesse”?

Man muss der zuständigen Behörde beweisen können, dass die Daten benötigt werden seine rechtlichen Ansprüche zu befriedigen.

Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, wie Sie es vielleicht trotzdem herausfinden könnten.

Die Polizei kann den Halter herausfinden

Wurden Sie von einem Fahrer gefährdet, können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Behörde kann bei einem hinreichenden Verdacht die Halterdaten über das Kennzeichen im Zentralregister abfragen.

Wann Auskünfte möglich sind

Die Behörden und das Kraftfahrt-Bundesamt dürfen also nur bei Ausnahmen Daten weitergeben.

Das aber nur, wenn die Informationen von Rechtswegen benötigt werden. Das ist nur dann der Fall, wenn ein fremdes Auto oder Eigentum durch ein Fahrzeug beschädigt oder gefährdet wurde.

Von den gespeicherten Fahrzeug- und Halterdaten sind durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln, wenn der Empfänger darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
//www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html

Alternativen, wenn man kein berechtigtes Interesse hat

Alternative 1: Mehr Informationen auf “Kennzeichenprangern”

Möglich ist auch, dass Sie mehr Daten auf sogenannten “Auto-Prangern” finden. Ein Beispiel wäre auto-pranger.de

Dort können Sie gezielt nach Kennzeichen suchen, vielleicht finden Sie so mehr Hinweise.

Alternative 2: Suchmaschinen fragen

Sie können das Kennzeichen aber im Internet recherchieren, vielleicht haben Sie ja Glück. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden dabei aber keine Treffer gefunden.

Nehmen wir mal an, Sie suchen das Kennzeichen AU TO 1234. Sie können es dann mit folgenden Kombinationen versuchen:

Grenzen Sie die Treffer ein, indem Sie das Kennzeichen in Anführungszeichen setzen. So erhalten Sie nur die extakte Zeichenfolge.

Gründe, warum man den Halter herausfinden möchte

Jemandem so richtig die Meinung geigen!

Die meisten wollen die Daten finden, weil der andere sich nicht richtig verhalten hat. Zum Beispiel, wenn der andere Sie mit dem Auto geschnitten hat.

Persönliches Interesse am Fahrzeug

Nicht immer will man Informationen eines anderen herausfinden, weil ein Schaden entstanden ist. Manchmal besteht einfach Interesse am Fahrzeug des anderen Verkehrsteilnehmers. Zum Beispiel, wenn man einen schönen Oldtimer gesehen hat. Sie selbst interessieren sich für Oldtimer und würden gerne mit dem Fahrer ein bisschen plaudern?

Es gibt kaum eine Chance den Halter zu finden, wenn es nicht rechtlichlich notwendig ist.

Die Behörden können hier leider nicht weiterhelfen. Die Daten des Fahrzeughalters werden sie so nicht preisgeben. Sie können nur hoffen, den Besitzer nächsten Oldtimertreffen kennenzulernen.

Nummernschild gefunden?

Verlorene Kennzeichen sind für den Halter ein echter Graus.

Stellen Sie sich vor, Sie verstauen gerade den Einkauf in das Auto und finden Sie ein Kennzeichen auf der Straße. Irgendjemand hat es wohl auf dem Supermarktparkplatz verloren. Natürlich würden Sie es dem Besitzer zurückgeben und vielleicht winkt ja auch ein Finderlohn.

Verlorene Kennzeichen kommen oft vor, denn manchmal sind die Kennzeichen-Halter nicht fest genug. Dann finden sich KFZ-Kennzeichen plötzlich auf Parkplätzen oder am Straßenrand wieder.

Auch der Verlust des Kennzeichens mitsamt dem kompletten Kennzeichenhalters soll schon vorgekommen sein. Ist das Kennzeichen verschraubt, können sich die Schrauben mit der Zeit lösen und das Kennzeichen fällt ab.

Haben Sie ein fremdes Nummernschild gefunden, bringt ein Anruf bei der Zulassungsstelle nichts. Die Daten des anderen Verkehrsteilnehmers werden Sie auf diesem Wege nicht erfahren.

Am besten ist es, wenn Sie das Nummernschild bei der Polizeidienststelle abgeben. Die Beamten dort können den Halter ermitteln und dafür sorgen, dass er sein Kennzeichen bekommt.

Wenn Sie nichts dagegen haben, sagt man dem Besitzer Ihren Namen, damit er sich bedanken kann. Der Besitzer des Kennzeichens wird bestimmt froh sein, dass er nicht mehr suchen muss.

Denn wenn es ein Wunschkennzeichen war, dass er sich ausgesucht hat, könnte er das nicht mehr benutzen.

Gefundene Kennzeichen können bei der Polizei abgegeben werden. So kommt der Halter wieder an sein Kennzeichen.

Bei einem verlorenen KFZ-Kennzeichen wird zuerst einmal vom schlimmsten Fall, dem Diebstahl ausgegangen. Aus diesem Grund wird die bisherige Buchstaben- und Ziffernkombination des Kennzeichens lange gesperrt. Der Halter des Fahrzeugs muss dann eine andere Kombination wählen.

Potenziellen Partner gesehen?

Häufiger als man denkt kommt es vor, dass man jemanden entdeckt, den man persönlich kennenlernen will.

Zum Beispiel geht einem jungen Mann das süße Lächeln der Frau im Cabrio nicht mehr aus dem Kopf. Oder eine Dame würde zu gern den Fahrer des roten Ferrari auf der anderen Straßenseite kennenlernen.

Im dichten Verkehr ist ein Aussteigen aus dem Fahrzeug natürlich nicht immer möglich. Ehe ein Entschluss gefasst ist, ist der andere Wagen schon um die Ecke verschwunden.

Es gibt genug Partnerbörsen, bei denen man sein Kennzeichen mit Kontaktdaten hinterlegen kann.

Das Kennzeichen lässt sich zwar leicht merken, das hilft in diesem Fall jedoch nicht viel. Die Zulassungsstelle wird die Daten des Fahrzeughalters jedenfalls nicht herausgeben.

Es gibt im Internet Flirt-Portale, bei denen man sein Kennzeichen eingibt. Mit diesem kann man gefunden werden, aber auch andere finden. Wenn Sie angemeldet sind und “besonders gut fahren”, haben Sie in Kürze bestimmt nette Post im Fach.

Dazu können Sie auch Ihr Kennzeichen und Kontaktdaten eintragen, vielleicht werden Sie ja bald angeschrieben. Ein Beispiel wäre hier contact2car.com

Wem gehört das Kennzeichen rein rechtlich?

Die Eigentumsverhältnisse bei KFZ Kennzeichen sind eindeutig:

Eigentümer des Kennzeichens ist die Person, die das Nummernschild erworben hat. Auch wenn die Stadt das Kennzeichen mit Siegeln versehen hat, bleibt der Käufer Eigentümer.

Ausgenommen hiervon sind die angebrachten Siegel (Stempelplaketten).

Keine Regel ohne Ausnahme: Um am Straßenverkehr teilzunehmen, muss das Kennzeichen in einem vom Gesetzgeber festgelegen zustand sein. Ansonsten ist eine Fahrt nicht erlaubt.

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