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Wohnwagen zulassen – Was macht Sinn?

Wohnwagen zulassen

Welche Zulassung macht für Ihren Wohnwagen am meisten Sinn?

Der Campingurlaub mit dem Wohnwagen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Allein im Jahre 2017 verzeichnete das Kraftfahrtbundesamt 22.702 Neuzulassungen von Wohnwagen. Haben Sie auch Lust auf eine Camping-Reise und haben sich einen Wohnwagen zugelegt? Da stellt sich die Frage nach dem passenden Nummernschild für Ihre Neuanschaffung. Wie können Sie Ihr am schlausten Ihr Wohnwagen zulassen?

Welches Nummernschild für den Wohnwagen?

Neue Wohnwagen bieten am Heck in der Regel Platz für ein Autokennzeichen mit 520 Millimetern Länge. So wie es vermutlich auch an Ihrem Auto zu finden ist. Ältere Wohnwagen sind für zweizeilige Kennzeichen gemacht, wie das auch bei LKW’s der Fall ist. Bei den meisten älteren Wohnwagen, reicht der Platz für ein Kennzeichen mit einer Breite von 340 mm. Dieses Kennzeichen ist das breiteste zugelassene Nummernschild.

Ein solches Kennzeichen bietet ausreichend Raum für die meisten Buchstaben- und Ziffernkombinationen. In der oberen Reihe bietet es Platz für das Kürzel des Zulassungsbezirks mit maximal drei Buchstaben.
Danach folgt in der zweiten Reihe eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Diese nennt man zusammen “Unterscheidungskennzeichen”. Hier stehen für die Größe des Kennzeichens bis zu fünf Stellen zur Verfügung. Für die Zulassung Ihres Wohnwagens können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren. Das wird von fast jeder Zulassungsstelle in Deutschland angeboten.

Wohnwagen zulassen mit Saisonkennzeichen

Auch bei Wohnwagen bietet sich die Möglichkeit, diese mittels Saisonkennzeichen anzumelden. Gegenüber anderen Fahrzeugen ist das Einsparpotenzial jedoch geringer. Die Zulassung als Saison bietet sich an, wenn Sie ein Fahrzeug für weniger als 12 Monate im Jahr fahren wollen. Nicht alle Wohnwagen sind wintertauglich. Außerdem verspürt nicht jeder Camper die Lust aufs Wintercamping. Ihr Wohnwagen kann mit Saison-Kennzeichen für 11 Monate in Folge zugelassen werden. Der Mindest-Zeitraum beträgt 2 Monate. Außerhalb dieser Zeit ruht die Zulassung. Ihr Wohnwagen darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Auch das Parken an öffentlichen Parkplätzen ist nicht mehr erlaubt. Der Zulassungszeitraum wird auf dem Kennzeichen und in den Papieren vermerkt. Eine solche Zulassung bietet sich besonders an, wenn Sie einen Campingplatz haben. Sie können den Wagen dann im Sommer zum Reisen benutzen und in der restlichen Zeit sicher stehen lassen. Das umständliche An- und Abmelden entfällt hier bei einem Saisonkennzeichen. Der Wohnwagen muss aber weiterhin in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung.

Einsparmöglichkeiten geringer als bei anderen Fahrzeugen

Mit anderen Fahrzeugen sparen Sie bei Saison-Kennzeichen aber mehr, als bei Wohnwagen. Dies liegt zum einen an der für Wohnwagen im Vergleich nur sehr geringen KFZ-Steuer. So fallen für eine Wohnwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1,2 Tonnen, jährlich 44 € Steuern an. Bei einer halbjährlichen Saisonzulassung, beispielsweise vo 1. Mai bis zum 31. Oktober, ergibt sich eine Einsparung von lediglich 22 Euro. Auch in puncto Versicherung sind die Einsparmöglichkeiten geringer als bei anderen Fahrzeugen. Viele Versicherer bieten leider keine Vergünstigungen bei der Saison-Zulassung von Wohnwagen an. Fragen Sie lieber vorher bei Ihrem Versicherung nach, wenn Sie für eine Saison zulassen möchten.

Wohnwagen zulassen mit H-Kennzeichen?

Sie besitzen einen besonders schönen und alten Wohnwagen im Originalzustand? Können Sie diesen dann auch mit H-Kennzeichen zulassen. Dies ist möglich, wenn der Wohnwagen die Voraussetzungen für die Einstufung als Oldtimer erfüllt. Lohnen tut es sich aber nicht. Für Fahrzeuge mit H-Nummer fällt ein einheitlicher Satz bei der KFZ-Steuer in Höhe von 191,73 Euro an. Bei einem alten Wohnmobil kann die Zulassung als Oldtimer zu hohen Einsparungen führen. Bei einem Wohnwagen hingegen fällt die KFZ-Steuer jedoch in der Regel geringer aus. Es muss sich daher nicht immer lohnen.

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