KFZ Kennzeichen Ratgeber

Dürfen Sie das amtliche Kennzeichen verändern?

Autos & Motorräder sind für fast jeden ein individuelles Schmuckstück. Fast alles kann verändert werden, solange es erlaubt ist. Aber wie ist das, wenn man sein amtliches Kennzeichen verändern möchte? Was darf man? Was darf man nicht?

Dürfen Sie die Kennzeichen-Siegel überkleben?

Grundsätzlich gilt, dass das amtliche Kennzeichen in seiner Lesbarkeit nicht eingeschränkt werden darf. Das gilt sowohl für die Buchstaben & Zahlen, als auch für die angebrachten Siegel der Stadt und dem Siegel der HU und die reflektierende Folie.

Es gibt natürlich immer jemanden, der die Grenzen testet, aber anzuraten sind Veränderungen am KFZ Kennzeichen nicht.

Da es eine ganze Reihe von Strafen für Autokennzeichen gibt, sollte man von Veränderungen absehen. Zwar sind diese Strafen in der Regel unter 10,00 € bemessen, trotzdem kann es bei einer Verkehrskontrolle für unangenehme Situationen sorgen.

Amtliches Kennzeichen verändern oder überkleben – Generelles Verbot?

Das Kennzeichen überkleben oder bekleben ist nicht unbedingt erlaubt. Gerade auf älteren Jaguars, sieht man sehr oft, dass das Kennzeichen auf die Motorhaube geklebt wurde. Ist aber wohl eine juristische Grauzone.

Wer es ganz genau wissen will, findet die gesetzlich Grundlage zum Anbringen des Kfz-Kennzeichens in der Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV.

Und da vor allem gleich zu Beginn unter (1). Dort heißt es:

„Unterscheidungskennzeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen.“

Da bleibt jetzt die Frage, ob eine Klebeplastikfolie nun ein Kennzeichenschild im juristischem Sinne ist.

Sie sollten auf jeden Fall beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen und es sich schriftlich bestätigen lassen, wenn der Aufkleber erlaubt wird.

Argumentieren können Sie damit, dass eine vom Hersteller vorgesehen Anbringung über ein KFZ-Schild nicht möglich ist. Vielleicht macht die Zulassungsstelle ja eine Ausnahme.

Es ist aber auf keinen Fall erlaubt, beispielsweise im Herbst ein Blatt auf die abgelaufene TÜV-Plakette zu kleben. Das kostet! Das gilt auch für andere Aufkleber auf dem Nummernschild.

Juristisch wird das Kfz-Kennzeichen wie eine Urkunde behandelt und die darf man schließlich auch nicht verändern.

2 Kommentare

  • Hallöchen, Frage: Ich habe in meinem Eurokennzeichen ein kleines Motorrad reingeklebt. Das Eurozeichen ist aber noch voll sichtbar mit den ganzen Sternchen. Ist das nun verboten oder erlaubt? Und welche Strafe kann drohen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße

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