
Seit 2015 dürfen Sie das Kennzeichen, bei einem Umzug in ein anderes Zulassungsgebiet, behalten. Dafür ist kein zusätzlicher Antrag nötig, allerdings müssen Sie die verantwortliche Zulassungsbehörde aufsuchen, damit die geänderten Daten erfasst werden können. Bei einem Fahrzeugwechsel geht das auch, aber nur, jedoch nur im gleichen Zulassungsbezirk. Das Ganze müssen Sie schnell erledigen (laut...